Ausgangslage:
Korrektur NBU Abzug 2019.
Es ist nicht möglich, die Korrektur im geschlossenen Monat einzugeben, damit diese dann im Januar 2020 ausgeführt wird.
Eure Lösung:
Eure Lösung ist Dezember wieder aufzumachen, die Korrektur vorzunehmen und dann im Januar manuell bei der Zahlung abziehen. Nachher den Dezember wieder schliessen.
Diese Lösung funktioniert aus diversen Gründen nicht:
a) Der Nettolohn verändert sich.
b) die Lohnausweise im 2019/2020 sind nicht korrekt.
c) Die AHV-Revision hat keine Freude.
d) Der Mitarbeiter hat keine Freude, wenn seine Lohnausweise falsch sind.
e) Allle Meldungen (AHV, UVG, BVG, KTG) sind nicht korrekt.
c) in 5-10 ist dieser Abzug nicht mehr nachvollziehbar
Ich denke ihr sollte diese Lösung nochmals überdenken.
Meine Lösung:
Januar abschliessen, Korrektur vornehmen, diese ist nun im Februar ersichtlich. Alle sind happy.
Gibt es bald eine Lösung die Korrektur im Dezember vorzunehmen, damit diese automatisch im Januar vonstatten geht?
Guten Tag Frau Lüchinger
Automatisierte jahresübergreifende Korrekturen sind aktuell nicht geplant. Solche Anpassungen lösen Sie am besten so, wie Sie das direkt in der Idee beschreiben: Januar abschliessen & die Korrektur direkt im Januar erfassen.
Liebe Grüsse aus Rapperswil
Kira Hüsser
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