Lohnnebenleistung Arbeitgeber: ZVV Abonnement für alle Mitarbeiter (Förderung öffentlicher Verkehr)/ Nutzung geschäftlich durch Mitarbeiter weniger als 40 Tage im Jahr -> neu ab 1.1.2019 AHV-Pflichtig. Wunsch: Lohnart welche auch abgeändert werden kann und der Lohnausweis nicht manuell erstellt werden muss. Aktuell ist die Situation so, dass die Lohnausweise mit ZVV Abo manuell erstellt werden müssen.