Es braucht dringend weitere Lohnarten. Die Weiterbildungskosten, welche der Arbeitgeber übernimmt sind gemäss Gesetz zwingend auf dem Lohnausweis auszuweisen (13.3), wenn die Rechnung auf den Mitarbeiter lautet. Es sollte mindestens eine Lohnart pro Ziffer des Lohnausweises geben.