Es ist derzeit nicht möglich eine spezifische Lohnart in % hinzufügen, welche auf UVG-Beitragsbasis (CHF 148'200.00) berechnet wird. Der Gesamtarbeitsvertrag Holzbau z.B. verlangt einen Abzug für "Vollzugs- und Bildungsfonds" auf Basis der SUVA-pflichtigen Lohnsumme. Die Beiträge werden üblicherweise dann 50/50 aufgeteilt zwischen Arbeitnehmer- und -geber.
So eine individualisierbare Lohnart (in % von einer Beitragsbasis) ist aus meiner Sicht zwingend notwendig. Aktuell kann die Lohnart "Allg. Abzug von AHV in %" ausgewählt werden. Hierbei wird die Grenze von CHF 148'200.00 nicht berücksichtigt. Mi
Guten Tag Herr Schmid
Wir kennen den beschriebenen Fall und genau wie Sie beschreiben, können sie dafür die Lohnart "Allg. Abzug von AHV in %" verwenden. Diese Lohnart berücksichtigt immer die Basis der AHV und rechnet damit auch immer mit einer Obergrenze von 148'200 Fr. In gewissen Fällen unterscheidet sich die Basis zur UVG-Basis, aber Ende Jahr werden genau die 148'200 Fr. für die Obergrenze berücksichtigt.
Wir haben aber auch die Idee, für jede Versicherungs-Basis eine eigene Lohnart hinzuzufügen in unseren Backlog aufgenommen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und wünsche Ihnen einen schönen Tag.
Liebe Grüsse aus Rapperswil
Kira Hüsser
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