Als Importeur von Musikinstrumenten versenden wir diese entweder 1. als verkauftes Instrumente oder 2. als Instrumente (d.h. sie sind noch in unserem Eigentum, lediglich am Lagerort des Kunden). Für den 1. Fall verfügen wir über alle Instrumente von Bexio.
Für den 2. Fall benötigen wir eine Art "Lieferschein/Begleitschreiben" zum Warenversand mit Produkt-Details und Verkaufspreis -- jedoch ohne dass das Produkt aus unserem "Besitz/Lager" ausgebucht wird.
Guten Tag Frau Filli
Finden wir durch mehr Rückmeldungen oder «user tests» heraus, dass mehr Nutzer*innen davon profitieren, greifen wir Ihre Idee erneut auf. Aktuell werden wir Ihre Idee also nicht umsetzen. Sollte sich an diesem Status etwas ändern, werden Sie automatisch per E-Mail darüber informiert. Danke für Ihr Verständnis.
Freundliche Grüsse
Sandra Weiss
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Guten Tag Frau Weiss
Danke für Ihre Rückmeldung. Ich bin nicht Ihrer Meinung, dass dies eine Ausnahme ist. Wir sind seit 40 Jahren im Detailhandel tätig und in vielen Branchen werden online oder offline Gegenstände zur Ansicht bestellt -- und erst nachträglich verrechnet.
Freundliche Grüsse, Leta Filli
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Grüezi
Vielen Dank für Ihre Idee.
Wir machen es kurz und schmerzlos: Wir werden Ihre Idee nicht umsetzen und setzen darum den Status «Wird nicht umgesetzt.»
Der Grund ist, dass es sich bei Ihrer Idee um eine branchenspezifische Anforderung handelt. bexio als Standardsoftware konzentriert sich darauf, Ideen umzusetzen, die branchenunabhängig einem breiten Kreis an Kund*innen einen Mehrwert bieten. Danke für Ihr Verständnis.
Freundliche Grüsse
Sandra Weiss
PS: Wie funktioniert das Ideenportal? Erfahren Sie es in unserem Supportbeitrag «Das bexio-Ideenportal».
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