wechselseitige konten sind notwendig, um z.b. kontokorrente eines beteiligten, die sowohl aktiv als auch passiv sein können, korrekt zu bilanzieren. fehlt die möglichkeit eines wechselseitigen kontos, ist die bilanz je nach dem nicht korrekt, werden doch möglicherweise weder das umlaufvermögen noch die kurzfristigen verbindlichkeiten richtig ausgewiesen.
wie steht es eigentlich um diesen Vorschlag? Wie führe ich Spiegelkonten, die einmal aktiv und einmal passiv sind?
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Sehr wichtig! Danke für die Eingabe @Jürg Zimmermann
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